Belastet
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klage gegen den Onlinehändler Shein eingereicht. Shein weigere sich, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, mit der sich das Unternehmen verpflichtet, künftig keine Textilien mit PFAS-Werten über den EU-Grenzwerten mehr anzubieten, teilt die DUH mit. Das Verfahren ist beim Landgericht Berlin II anhängig. Es richtet sich gegen die Infinite Styles Ecommerce Co., Ltd. mit Sitz in Dublin, die den deutschen Shein-Onlineshop betreibt.
Hintergrund sind Laboranalysen im Auftrag der DUH. Diese hätten Grenzwertüberschreitungen bei Ewigkeitschemikalien vor allem in Jacken für Kinder und Jugendliche ergeben. Eine Kapuzenjacke habe die Grenzwerte um mehr als das 12.000-Fache überschritten. Knapp 40 Prozent der 18 getesteten Produkte hätten laut DUH in der EU nicht verkauft werden dürfen. Shein habe die Artikel zwar aus dem Shop genommen, wolle sich aber nicht verbindlich verpflichten.
„Grenzwerte gelten, bevor ein Produkt verkauft wird – nicht erst, wenn jemand nachmisst“, sagt Rechtsanwältin Karoline Borwieck, die die DUH vertritt. Zudem fordert die DUH von Bundesumweltminister Schneider ein Anti-Fast-Fashion-Gesetz. Über eine verbindliche Ökomodulation solle schadstoffbelastete Wegwerfmode teurer werden.

