GOTS wehrt sich gegen unerlaubte Werbung

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28.03.2019

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OLG-Urteil gegen Textildrucker

Beim ersten Mal ging die Klage noch nicht durch. Aber nun ist das Oberlandesgericht Stuttgart den Argumenten der Zertifizierungsgesellschaft Global Organic Textile Standard (GOTS) gefolgt und hat in der Berufungsentscheidung GOTS Recht gegeben. Ein Textildrucker hatte GOTS-zertifizierte T-Shirts eingekauft und anschließend bedruckt. Die Druckerei selbst war allerdings nicht zertifiziert. Aber: „Nach den GOTS Standardkriterien ist jeder Verarbeitungsschritt zertifizierungspflichtig um u.a. giftige oder krebserregende Stoffe auszuschließen. Beworben wurde das bedruckte T-Shirt als GOTS zertifiziertes Endprodukt, woraufhin die Global Standard gemeinnützige GmbH als Standardgeber des GOTS klagte“, so die Organisation in einer Mitteilung. Zur Begründung hätten die Richter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Marke GOTS als Gütezeichen anzusehen sei. Die Verbraucher müssten sich auf die Einhaltung der strengen Anforderungen des Standards verlassen können. Durch das Bedrucken bestünde die Gefahr, dass die Textilien hinterher nicht mehr den ökologischen Vorgaben des GOTS entsprächen. Das Ansehen des GOTS könne deshalb geschwächt oder anderweitig beschädigt werden und diese stelle deshalb eine rechtsverletzende Handlung dar.

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Auch allgemeine Erklärungen über GOTS auf der Webseite des Beklagten änderten daran nichts, da dem Verbraucher der falsche Eindruck vermittelt würde, dass es sich um rechtmäßig zertifizierte Produkte handele, so die Richter. „Dieses Urteil ist bahnbrechend. Die Richter würdigen damit das Qualitätsversprechen eines GOTS Produkts, über die ganze Kette zertifiziert zu sein. Das schützt die Verbraucher und auch die Unternehmen, die richtig handeln indem sie sich zertifizieren lassen“ sagt Claudia Kersten, GOTS Managing Director.