EmpCo sorgt für  Zeitdruck

Sönke Padberg ©BTE

Regelwerk

Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland strengere Vorgaben für Umweltaussagen gegenüber Verbrauchern, basierend auf der EU-Richtlinie EmpCo (2024/825). Die Regelungen wurden Anfang 2026 in das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) übernommen – ohne Übergangsfristen. Ziel ist es, Greenwashing zu unterbinden. Pauschale Begriffe wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ sind nur noch mit anerkannten Typ-I-Umweltzeichen wie dem EU-Ecolabel oder Blauen Engel zulässig. Etablierte Siegel wie OEKO-TEX® Standard 100, GOTS oder GRS bleiben erlaubt, jedoch nur für klar abgegrenzte Material- oder Prozesseigenschaften. Verboten sind unternehmenseigene Nachhaltigkeitssiegel sowie irreführende Darstellungen durch Texte, Icons, Farben oder Bildwelten.

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Sönke Padberg, Geschäftsführer des BTE, warnt: „Die EmpCo trifft den Handel in einer sensiblen Phase. Dass es keine Übergangsfrist gibt, erhöht den Zeitdruck.“ Händler müssen nun ihre gesamte Nachhaltigkeitskommunikation prüfen – online wie offline. Marika Hanschke, Referentin für Kreislaufwirtschaft, fügt hinzu: „Der Handel muss schnellstmöglich tätig werden.“