Empfehlung
Ab dem 27. September 2026 verschärft die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbrauchern, um Greenwashing zu unterbinden, teilt der BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren mit. Pauschale Begriffe wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ sind künftig nur noch zulässig, wenn eine anerkannte, herausragende Umweltleistung dahintersteht; eigene Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Zertifizierung sowie Klimaneutralitätsaussagen zu Produkten werden unzulässig. Unternehmen des Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels müssten daher ihre gesamte Marketingkommunikation online wie stationär überprüfen, so der Verband
„Die EmpCo-Richtlinie trifft den Handel in einer ohnehin herausfordernden Phase. Besonders problematisch ist, dass keine Abverkaufs- oder Übergangsfristen vorgesehen sind. Dadurch entstehen erhebliche rechtliche Unsicherheiten und praktische Herausforderungen für Händlerinnen und Händler“, sagt Marika Hanschke, Referentin für Kreislaufwirtschaft beim BTE. Um die Branche bei der Umsetzung zu unterstützen, stellt der BTE eine Handreichung bereit, die die rechtlichen Anforderungen erläutert und Handlungsschritte aufzeigt, unter anderem zu neuen Pflichten bei Gewährleistung und Garantien wie dem EU-weiten GARAN-Label. Anzufordern ist sie ab sofort unter hanschke@bte.de.