EK/servicegroup: Schließungen per Notbremse überzogen

Franz-Josef Hasebrink ©EK/servicegroup

Unterstützung für „Händler helfen Händlern“

„Wir brauchen wirksame Maßnahmen zum Schutz der Menschen vor dem Corona-Virus. Die Schließungsverfügung des Fachhandels per Notbremse halten wir für ungeeignet und völlig überzogen. Der Fachhandel wird gegenüber anderen Wirtschaftsbereichen stark benachteiligt, obwohl alle Studien belegen, dass vom Handel keine große Infektionsgefahr ausgeht“, sagt der EK Vorstandsvorsitzende Franz-Josef Hasebrink auf der digitalen Pressekonferenz im Rahmen der Hausmesse EK FUN. „Darüber hinaus ist die Ungleichbehandlung verschiedener Handelsbranchen aufgrund einer sogenannten Systemrelevanz kaum nachvollziehbar“, sagt Hasebrink weiter. Die unternehmerischen Existenzen im Fachhandel dürften nicht weiter gefährdet werden. Im vergangenen Geschäftsjahr, das von der Coronapandemie und ihren Kampf dagegen geprägt war, haben die Bielefelder rund 4,7 Prozent auf 2,2 Milliarden Euro Umsatz verloren. Damit zeigen sich die Bielefelder angesichts der angespannten Branchenlage zufrieden. Mit fast 23 Millionen Euro lag die Ausschüttung auf dem Niveau der Vorjahre, teilt die Verbundgruppe mit. Nach Ausschüttung beträgt das Jahresergebnis der Gruppe rund 3,2 Millionen Euro.

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Die Schließungen weiter Teile des Einzelhandels sorgen auch im Händlerkreis der EK/servicegroup für Unmut. Die Verbundgruppe unterstütze daher die Initiative „Händler helfen Händlern“, die sich juristisch wehren will, falls die Gesetzesnovelle des Infektionsschutzgesetzes komme. Die juristischen Vorbereitungen für die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde in Form einer Sammelklage seien bereits abgeschlossen. „Wir wissen alle, dass der Einzelhandel die Hygiene- und Abstandsregeln im Griff hat und kein Infektions-Hotspot ist. Das bestätigt auch das RKI. Trotzdem rücken die politischen Entscheidungsträger nicht von ihrer einmal getroffenen Einstufung des Handels ab. Da Proteste, Eingaben und Aktionen bislang nicht gefruchtet haben, bleibt in letzter Konsequenz nur der Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Wir hoffen, dass die sogenannte „Notbremse“ mit ihren negativen Folgen für den Handel nicht gezogen wird, aber Hoffnungen wurden bereits zu oft enttäuscht“, sagt Hasebrink.