Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: DIHK sieht Fehlsteuerung

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Rückzug

Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten zeige das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) unerwünschte Nebenwirkungen, teilt der DIHK mit.  „Wir sehen in unseren Daten, dass das Gesetz sehr stark wirkt – allerdings in ganz anderer Weise, als vom Gesetzgeber beabsichtigt“, sagt der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks unter Berufung auf eine DIHK-Umfrage unter 2.400 auslandsaktiven Unternehmen. Demnach wollen sich fast ein Viertel der vom Gesetz direkt betroffenen Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten aus den Risikoländern zurückziehen oder planen, dies zu tun. „Diese Tendenz ist vor dem Hintergrund der angestrebten Diversifizierung der Lieferketten ein schlechtes Signal“, warnt Dercks. „Bestehende Handelsbeziehungen gerade auch mit Partnern in Entwicklungsländern werden damit durch ein Gesetz gefährdet. Leider treffen die Folgen des Gesetzes auch viele Betriebe mit weniger Mitarbeitern, die nicht unter den Anwendungsbereich fallen.” Das Gesetz gilt in der ersten Stufe nur für Betriebe mit 3.000 und mehr Mitarbeitern. Dennoch gaben auch in den Größenklassen ab 250 Beschäftigten mehr als die Hälfte der Unternehmen an, bereits von Geschäftspartnern zu den Sorgfaltspflichten kontaktiert worden zu sein.

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„Die Erfahrungen mit dem deutschen Lieferkettengesetz müssen in die aktuelle Trilogverhandlung der EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) unbedingt mit in Betracht gezogen werden“, fordert Dercks. „Die Achtung der Menschenrechte und der Schutz der Umwelt sind ein Anliegen, das Politik und Wirtschaft eint. Allerdings sollte Nachhaltigkeit nicht auf Kosten der Diversifizierung der Lieferkette gehen, die gerade in den aktuell schwierigen wirtschaftlichen Zeiten besonders ist.“ 

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