EU-Ökodesign: BTE will praktikable Vorgaben

Regelwerk

Am 27. Mai haben die EU-Staaten die neue europäische Ökodesign-Verordnung verabschiedet, die voraussichtlich im Juni in Kraft treten wird. Diese Verordnung ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie und umfasst fast alle Alltagsprodukte, einschließlich Textilien und Möbel. Die neue Verordnung legt selbst noch keine Anforderungen an die Produkte fest, sondern enthält Kriterien für neue Produktregulierungen, die durch produktspezifische Verordnungen umgesetzt werden. Die EU-Kommission plant, Ende 2025 die ersten dieser spezifischen Produktverordnungen zu erlassen.

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Zu den ersten Produktgruppen, für die verbindliche Ökodesign-Anforderungen erarbeitet werden, gehören textile Bekleidung und Mode-Accessoires. Weitere Regelungen für Haus- und Heimtextilien sowie Schuhe sollen folgen. Im März 2023 hatten das Bundesumweltministerium (BMUV) und das Öko-Institut zu einem Arbeitstreffen eingeladen, an dem neben dem BTE auch Handelsunternehmen teilnahmen. Der BTE habe sich dabei zusammen mit den beteiligten Unternehmen für eine praktikable Umsetzung für die Textilbranche eingesetzt, teilt der Handelsverband mit.

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Im April 2024 startete in Berlin die nächste Phase mit einer Workshop-Reihe, organisiert vom Öko-Institut, der Hochschule Niederrhein, der Hochschule Hof und dem Umweltbundesamt (UBA). Ziel ist die Erarbeitung möglicher Ökodesignanforderungen für Textilien und die Entwicklung eines Kennzeichnungslabels. Der BTE betonte hierbei die Notwendigkeit einer praktikablen Umsetzung. Der zweite Workshop im Herbst 2024 wird überarbeitete Vorschläge für ein Ökodesign-Label präsentieren. Im Frühjahr 2025 folgt ein dritter Workshop, um finale Hinweise und Kommentare zu berücksichtigen.