Handelsverbände fordern Nachbesserung bei Hilfen

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Unklarheiten beseitigen

In der letzten Woche veröffentlichten die Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerien ein sogenanntes Term Sheet zur ersten Erläuterung der Überbrückungshilfe III. „Was seitens der Politik als große Hilfe für den Modehandel angekündigt wurde, wirft jedoch viele Fragen auf und hilft in dieser Form großen Teilen des Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhandels gar nicht oder kaum“, erklären die Textil- Handelsverbände BTE, BDSE und BLE. So berechne sich die Warenabschreibung aus der Differenz der kumulierten Einkaufspreise und der kumulierten Abgabepreise für die gesamte betrachtete Ware ohne Einkaufs- und Verkaufsaufwand. Dies sei unklar und führe unter Umständen zu einem unnötig hohen Aufwand und zu Verzögerungen. Im schlechtesten Fall gebe es nur eine Erstattung, wenn der erzielte Preis unter dem Einkaufspreis liegt. Die Warenabschreibung sei zudem nur Unternehmen erlaubt, die für das Jahr 2020 einen Verlust ausweisen. Die allermeisten Einzelkaufleute und Personengesellschaften seien damit außen vor. Großunternehmen mit mehr als 750 Millionen Euro Jahresumsatz seien von der Überbrückungshilfe III komplett ausgeschlossen.

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Der HDE Handelsverband Deutschland setze sich in Abstimmung mit den Landesverbänden des Einzelhandels sowie mit BTE, BDSE und BLE für Nachbesserungen bei der Überbrückungshilfe ein, heißt es in der Mitteilung. Notwendig seien unter anderem eine Klarstellung der Warenbewertung (vollständiger Ansatz der branchenüblichen Berechnung der Teilwertabschläge) und der Wegfall der Diskriminierung von Einzelkaufleuten, Personengesellschaften sowie Großbetrieben und verbundenen Unternehmen. Auch müsse der maximale monatlichen Zuschussbetrages angehoben, besser noch ganz gestrichen werden. Außerdem fordern die Verbände eine taggenaue Betrachtung von Schließungs- und Entschädigungszeitraum. Unsinnig seien überdies die Umsatz-Staffelung bei der Fixkostenentschädigung und der Ausschluss von Unternehmen, die 2019 einen Verlust ausgewiesen hätten. Auch sollte hierbei der Anteil der nicht über KUG abgedeckten Personalkosten nicht auf 20 Prozent begrenzt werden.